Das Couponing umschreibt das Einbinden von Rabatten (ital. für abschlagen, niederschlagen) als Marketinginstrument in den Marketing-Mix. Erst seit 2001 mit dem Wegfall des Rabattgesetzes ist es möglich in Deutschland Couponing zu betreiben.
Beim Couponing räumt der Verkäufer dem Käufer gegen Vorlage eines Coupons (Rabattmarke) einen Rabatt ein. Dieser wirkt aktiv beim steigern des Abverkaufs.
Je nach Modell, wird der Rabatt vom Hersteller oder Verkäufer gewehrt. Die Abrechnung erfolgt jedoch in den meisten Fällen über den Verkäufer. Dieser kann den Rabatt mittels Werbekostenzuschuss oder Kostenpauschale des Herstellers refinanzieren. In seltenen Fällen, wird der Rabatt auch beim Hersteller gewährt, so dass der Verkäufer nicht belastet wird.
Die Abwicklung bzw. Abrechnung, das so genannte Coupon-Clearing, von Couponing ist durch das Spannungsgefüge von Hersteller und Verkäufer und deren eigenen Interessen, sehr kompliziert. Zu mal weder Hersteller noch Verkäufer lediglich mit einem Partner Couponing betreiben, so dass das Coupon-Clearing oft von objektiveren Dritten geleistet wird, dem Clearinghaus.
Couponing kann den Abverkauf steigern, durch Cross-Selling und Up-Selling, jedoch birgt es auch Gefahren, da es die Kundenprofitabilität verringert und die psychologische Preissensitivität erhöht.
Zu Mal sind Kunden die eine hohe Affinität zum Couponing aufweisen, schwer zu binden und von daher Wechselbereiter sind.
Siehe auch Cross-Selling, Up-Selling