Das Door to Door Geschäft bezeichnet den Verkauf von Produkten oder das abschließen von Verträgen durch einen Vertreterbesuch (Handelsvertreter, Handelsreisender) beim Konsumenten vor Ort, wodurch die Begrifflichkeit Haustürgeschäft entstand.
Der D2D Bereich fällt in den Bereich des Direktvertriebs, wobei zwischen Handelsvertretern und Handelsreisenden unterschieden werden muss.
Der Handelsvertreter ist eine selbstständige Gewerbe-treibende Person, die für Unternehmen (in dessen Namen) Geschäfts abschließt bzw. vermittelt. Die Besonderheit besteht darin, dass ein Handelsvertreter in fremden Namen (des Unternehmens) und auf fremde Rechnung (des Unternehmens) arbeitet aber i.d.R. frei in der Gestaltung seiner Tätigkeit (Arbeitszeit, Anzahl der zu vertretenden Unternehmen, etc.).
Der Handelsreisende hingegen ist ein Teil des Unternehmens Außendienst (Vertrieb) und handelt damit im Namen, sowie auf Rechnung der Unternehmung und ist ein Angestellter, so dass die Gestaltung der Tätigkeit stark reglementiert ist und er nur für ein Unternehmen tätig sein darf.
Beide Tätigkeitsfelder fallen ebenfalls unter die Gattung der Absatzhelfer, da sie im Gegensatz zu Absatzmittlern (Handelsvertrieb) kein Eigentum an der Ware erwerben, die sie vertreiben.
Sieh auch Handelsvertreter, Handelsreisender, Direktvertrieb, Vertrieb, Handelsvertrieb