Der Handelsreisende ist ein Angestellter eines Unternehmens und hat sein Tätigkeitsfeld im sogenannten Außendienst bzw. D2D Bereich einer Einheit des Vertriebs. Die Aufgabe des Handelsreisenden ist das sogenannte Haustürgeschäft, bei dem er versucht Produkte bzw. Verträge beim Endkunden vor Ort zu verkaufen.
Im Gegensatz zum Handelsvertreter handelt der Handelsreisende im Namen, sowie auf Rechnung des Unternehmens und ist ein Angestellter, so dass die Gestaltung der Tätigkeit vom Unternehmen bestimmt wird und er auch nur für ein Unternehmen tätig sein darf.
Der Handelsreisende ist wie der gesamte D2D Bereich ein wichtiges Instrument im Direktvertrieb.
Siehe auch D2D, Vertrieb, Handelsvertreter, Direktvertrieb